
Die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler wurde abgeschafft. Warum ich mich auch nach über 30 Jahren weiterhin freiwillig fortbilde.
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber die verpflichtende Weiterbildung für Immobilienmakler nach §34c GewO aufgehoben.
Ziel dieser Entscheidung ist es, Unternehmen von unnötigen Dokumentations- und Nachweispflichten zu entlasten.
Für viele Makler bedeutet das: weniger Bürokratie, weniger formaler Aufwand – und mehr unternehmerische Freiheit.
Durch das Bürokratieentlastungsgesetz entfällt die bisherige Verpflichtung zur regelmäßigen Weiterbildung für Immobilienmakler. Ziel ist es, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen von formalen Nachweis- und Dokumentationspflichten zu entlasten.
Konkret bedeutet das:
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz http://Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Dass die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler abgeschafft wurde, ändert für mich nichts an meiner Haltung:
Seit über 30 Jahren bilde ich mich kontinuierlich weiter – freiwillig und aus Überzeugung.
Denn:
Weiterbildung ist für mich kein Haken auf einer Checkliste, sondern Grundlage professioneller Arbeit.
Langjährige Erfahrung ersetzt keine Aktualität. Gerade im Immobilienbereich sind Kenntnisse zu:
entscheidend für eine seriöse Beratung.
Dass die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler abgeschafft wurde, zeigt eines deutlich:
Qualität entsteht nicht durch Pflichtstunden, sondern durch Engagement, Verantwortung und Fachwissen.
https://hofbauer-immobilien.de/ueber-mich/
Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht ist ein Schritt Richtung Bürokratieabbau.
Mein Anspruch bleibt:
Weiterbildung gehört zu meinem Selbstverständnis – heute wie vor 30 Jahren.
Zum Nutzen meiner Kunden.
Und zur Qualität meiner Arbeit.
Margit Hofbauer
Petzetstraße 8
81245 München